Arbeitsrecht
Einer der Schwerpunkte meiner Beratung ist das Arbeitsrecht.
Dieses Gebiet ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen relevant. Ich begleite sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses – dem Arbeitsvertrag – bis zu dessen Beendigung, wobei ich besonderen Wert auf individuelle Beratung lege.
Ich lege dabei besonderen Wert auf die außergerichtliche Streitbeilegung. Sollte sich eine einvernehmliche Einigung nicht herbeiführen lassen, vertrete ich Sie selbstverständlich auch vor Gericht und mache dort Ihre Rechte geltend.
Ich werde insbesondere in folgenden Bereichen für Sie tätig:
• Gestaltung von
Arbeitsverträgen
•
Aufhebungsverträge
•
Kündigungs-
und Kündigungsschutzrecht
• Arbeitszeugnisse
• Überstunden
- Zulässigkeit - Bezahlung
Zudem berate ich Sie gern in den angrenzenden Gebieten des Arbeitslosengeldes und der Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen.