Abfindung
Ein
Arbeitnehmer hat keinen rechtlich verbrieften Anspruch auf eine
Abfindung.
Bei
gerichtlichen oder außergerichtlichen Verhandlungen
über die
Höhe der Abfindung orientiert man sich oft an der
"Daumenregel",
daß ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Jahr der
Beschäftigung "angemessen" ist.
Je nach
Leistungsfähigkeit des Arbeitgebers und je nach
Verhandlungsgeschick kann die Abfindung aber auch (weit)
darüber
oder (weit) darunter liegen.
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Rechtsanwalt
Felsmann Kiel
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