Überstunden
Überstunden zu leisten, das heißt über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu arbeiten.
In solchen Fällen kann sich aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden ergeben. Dies gilt vornehmlich für Notfälle oder sonstige außergewöhnliche - für den Arbeitgeber nicht vorhersehbare - Fälle, die zur kurzfristigen Abwehr von Gefahren für den Betrieb oder zum Schutz erheblicher betrieblicher Interessen erforderlichsind. Des Weiteren kann sich gegebenenfalls durch eine Auslegung des Arbeitvertrages eine Verpflichtung zur Leistung von Überstunden ergeben.
So ist bei Führungskräften und gut dotierten leitenden Angestelltendavon auszugehen, dass Sie zur Ableistung von Überstunden eher verpflichtet sind als Arbeitnehmer die nciht in einer leitenden Position arbeiten.
Darüber hinaus können der abgeschlossene Arbeitsvertrag, der Tarifvertrag (d. h. bei Tarifgebundenheit der Parteien) oder eine Betriebsvereinbarung eine Regelung bezüglich der Überstunden vorsehen. Wenn dies geschehen ist kann der Arbeitnehmer verpflichtetsein Überstunden zu leisten.
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Rechtsanwalt Felsmann Kiel

