Andere
Aktulles aus anderen Rechtsgebieten.
- Befreiung von der Studiengebühr für schwerbehinderte Studenten
- Legt ein Student einen Schwerbehindertenausweis vor, der einen Grad der Behinderung von wenigstens 50 % nachweist, begründet dies die Regelvermutung, dass sich die Behinderung erheblich studienerschwerend auswirkt und er daher von der Studiengebühr für das jeweilige Semester zu befreien ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe – 7 K 1409/07 - entschieden und damit der Klage eines Heidelberger Studenten stattgegeben.
- BGH: Haustürwiderrufsgesetz
- Der Bundesgerichtshof hat seine verbraucherschützende Rechtsprechung zum Haustürwiderrufsgesetz fortgeführt..
- Insolvenzverfahren über die Teile der „Göttinger Gruppe“ eröffnet
- Das Amtsgericht Göttingen und das Amtsgericht Berlin Charlottenburg haben jeweils über Teile der "Göttinger Gruppe" das Insolvenzverfahren eröffnet - Securenta AG.
- OLG Schleswig: Schadensersatz für Anleger
- Das OLG Schleswig hat einem Anleger Schadensersatz gegen einen Finanzberater zugesprochen, der den Anleger fehlerhaft beraten hat.
- Nds. OVG zum Ende der GEZ-Gebührenpflicht
- Das Nds. OVG hat entschieden, dass für die GEZ-Gebühren der Zeitpunkt der Änderung der persönlichen Verhältnisse und nicht der Zeitpunkt der Ummeldung maßgeblich ist.
- BGH: Registrierung eines Domainnamens für den Namensträger
- Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Dritter wirksam eine Registrierung eines Domainnamens für den Inhaber eines Namensrechts registrieren kann.
- BGH: Auskunftsanspruch des Verbrauchers bei SMS-Spamming
- Der BGH zum Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegen Telefongesellschaft bei unverlangt zugesendeten Werbe-Kurznachrichten (SMS). Der Bundesgerichtshof hat ein weiteres mal die Rechte der Verbraucher die sich gegen SMS-Spamming wehren gestärkt.
- OLG Hamm, Beschluss vom 15.3.2007, AZ: 4 W 1/07 - Widerrufsbelehrung
- OLG Hamm, Beschluss vom 15.3.2007, AZ: 4 W 1/07 Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat im März 2007 entschieden, dass die Verwendung des amtlichen Musters für die Widerrufsbelehrung zur vorvertraglichen Information nach § 312c Abs. 1 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV wettbewerbswidrig ist. Die Rechtssprechung beanstandet die Formulierung "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" als irreführend. Nach dem Urteil des OLG Hamm kann es wieder zu einer regelrechten Abmahnwelle kommen, da viele Shopbetreiber die gesetzliche Formulierung in ihrer Wiederrufsklausel verwenden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass es in einem solchen Fall möglicherweise die Bagatellklausel des Paragraphen 3 UWG greifen kann und so ein Verstoß nicht zwingend als wettbewerbswidrig abmahnfähig ist.
- Tax exemption rules for students entering Germany from non-EC countries
- Entry into the country requires compliance with German import regulations. Items brought into Germany that are not intended for commerce, or valued at not more than EUR 1500.00, are mostly duty free.
- Einreise von Schülern und Studenten aus nicht EU-Ländern in die BRD
- Für Schüler und Studenten ist die Ausstattung, die sie für ihre Ausbildung benötigen und mitbringen, abgabenfrei (Artikel 25, 26 ZollbefreiungsVO).

